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Inhalt

Internationaler Führerschein § 25a Abs. 1 Satz 1 FeV

Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Kartenführerscheines. Der Antrag muss persönlich bei der Führerscheinstelle der Stadt Bamberg gestellt werden.

Besitzen Sie noch keinen Kartenführerschein, sollte die Beantragung bzw. der Umtausch des "Altführerscheines" rechtzeitig (ca.3-4 Wochen) vor Reisebeginn erfolgen.

Hierfür wird eine aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls der Führerschein nicht von der Stadt Bamberg ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde) benötigt und es fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 25,30 EURO an!

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt 3 Jahre.

Der internationale Führerschein ersetzt nicht den nationalen Führerschein! Er ist nur im Ausland gültig!

Benötigte Unterlagen

  • Internationaler Führerschein (Antrag)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) § 25 a Abs. 2 FeV
  • Personalausweis oder Reisepass § 2 Abs. 6 StVG
  • nationaler Führerschein im Scheckkartenformat §25 a Abs. 2 FeV

Gebühren

16,00 EURO