"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG)

Zu diesem Thema bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausführliche Informationen.

Auch können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Ausweises bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle vorsprechen.