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Inhalt

Ausnahmegenehmigung für Handwerker und Soziale Dienste

Die Ausnahmegenehmigung gestattet am Einsatzort das Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot
  • auf Bewohner,-/Kurzzeitparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und

  • der Einsatz des Kraftfahrzeugs als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder
  • das Abstellen des Kraftfahrzeugs zur Durchführung der Betreuung

unbedingt erforderlicht ist.

Die Ausnahmegenehmigung ist nur für ein oder zwei Fahrzeuge im Wechsel gültig.

Dem Antrag für Handwerker ist eine Kopie folgender Unterlagen beizufügen:

  • Zulasungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gewerbeschein
  • bei Privatfahrzeugen zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitsgebers

Dem Antrag Antrag für Soziale Dienste ist eine Kopie folgender Unterlagen beizufügen:

  • Fahrtenbuch
  • Fahrzeugschein in Kopie