Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Außerbetriebgesetztes Fahrzeug
- Zulassungsbeschein. Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungs. besch. Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) gelb und 3-teilig
- Grüne Abmeldebscheinigung (wenn vor dem 01.10.2005 stillgelegt)
- Gültiger Ausweis u. evtl. Vollmacht
Zugelassenes Fahrzeug
- Zulassungsbeschein. Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungs. besch. Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) gelb und 3-teilig
- Kennzeichenschilder
- Gültiger Ausweis u. evtl. Vollmacht
Außerdem muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden.
Achtung:
Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist am Dienstag, Mittwoch und Freitag je ½ Stunde vor Ende der Öffnungszeit.