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Oldtimer-Zulassung (H = Historik)

Das Fahrzeug muss vom Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein – § 2 Nr. 22 FZV.

Es werden zusätzlich zu den Zulassungspapieren folgende Unterlagen benötigt:

  • Gutachten nach § 21 c Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO