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Bundesweite Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens bei Umzug in das Stadtgebiet Bamberg

Bereits seit dem 01.08.2009 wird bei einem Umzug von der Stadt in den Landkreis und umgekehrt auf einen Wechsel des Kennzeichens bei zugelassenen Fahrzeugen verzichtet.

Ab dem 01.01.2015 besteht nun die Möglichkeit, Ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands beizubehalten oder gegen ein Nummernschild unseres Zulassungsbezirkes zu tauschen. Eine Änderung der Kfz-Papiere ist jedoch trotzdem erforderlich.

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Fahrzeug ist zugelassen
  • Der Halter des Fahrzeuges bleibt gleich
  • Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist erfolgt

Bitte beachten Sie, dass bei Ummeldung des Fahrzeuges mit Kennzeichenbeibehaltung die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II entfällt.

Die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) ist bei Beibehaltung des Kennzeichens erforderlich, sowie das SEPA-Kombimandat für den Einzug der Kfz-Steuer und ein gültiges Ausweispapier.

Sobald jedoch Änderungen (Namen, techn. Eintragungen, Kennzeichenwechsel) durchgeführt werden müssen, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 03.09.2005 ausgegeben wurden, ist auch der Fahrzeugbrief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) mit vorzulegen, da ein Umtausch erfolgen muss.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.