Amt für soziale Angelegenheiten
Sozialhilfe bedeutet Lebenshilfe für Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht selbst helfen und diese Hilfe auch nicht von Dritten erhalten können.
Im Vordergrund stehen die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen, jedoch auch die persönliche Beratung und das Fallmanagement, das die Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen zum Ziel hat. Verwaltungsvereinfachung und Transparenz ist hierbei die Basis für eine moderne Sozialhilfeverwaltung