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Datum: 01.06.2022

Beim Wechsel zum Jobcenter fällt kein Geflüchteter durchs Raster

761 Menschen aus der Ukraine sind inzwischen in der Stadt Bamberg untergekommen

Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits über eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel verfügen, Sozialleistungen vom Jobcenter. Ohne diese rechtlichen Voraussetzungen bleibt weiterhin das Sozialamt für die Menschen aus dem Krisengebiet zuständig. „Jede und jeder bekommt Leistungen, es fällt niemand durchs Raster“, verspricht der Leiter des Jobcenters Bamberg, Stefan Ziegmann.

Seine Mitarbeiter würden seit Mittwoch eine Vielzahl an Bescheiden verschicken. Trotzdem wird der Wechsel nicht für alle Betroffenen zum 1. Juni klappen. Die kurzfristige Veröffentlichung des Gesetzes werde für die Geflüchteten zu keinen Einschränkungen führen, denn wer noch kein Geld vom Jobcenter bekommt (sollte bis spätestens 7. Juni auf dem Konto sein), erhält vom Sozialamt noch Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personalengpässe in der Ausländerbehörde sorgen dafür, dass die für Jobcenterleistungen unerlässlichen Bescheinigung noch nicht alle ausgestellt sind. Hier wird fieberhaft daran gearbeitet, dass diese zügig ausgestellt werden.

Jobcenter-Leiter Ziegmann und Sozialamt-Leiter Richard Reiser rechnen damit, dass die komplette Überführung vom Sozialamt ins Jobcenter bis Juli, spätestens August erfolgt sein wird. Wer noch keine Fiktionsbescheinigung erhalten hat, bittet Reiser darum, seine Kontodaten dem Sozialamt mitzuteilen (soweit noch nicht geschehen), damit das Geld reibungslos ausgezahlt werden kann. Die Barauszahlung wird auf Einladung zu individuell festgelegten Terminen am 8./9. Juni sowie am 14./15. Juni im Rathaus am ZOB durchgeführt.

Kurzer Draht zu den Behörden

Für alle Betroffenen, die Fragen haben, hat das Jobcenter Bamberg eine eigene Hotline unter Tel. 0951/9128-550 eingerichtet. Fragen können auch per E-Mail an jobcenter-stadt-bamberg.ukraine@jobcenter-ge.de geschickt werden. Das Sozialamt ist per E-Mail an asyl@stadt.bamberg.de oder Telefon 0951/84-1567 (AB) zu erreichen.  

Aktuell sind dem Sozialamt 761 Menschen bekannt, die aus der Ukraine geflüchtet sind und zwischenzeitlich in Bamberg eine Unterkunft gefunden haben. Es ist von etwa 408 Bedarfsgemeinschaften auszugehen. Nach einer etwas früheren Erhebung des Amtes für Inklusion handelt es sich bei knapp drei Viertel der Geflüchteten um Frauen. 60 Prozent sind volljährig, 40 Prozent sind noch unter 18 Jahren. Minderjährige stellen damit auch die größte Altersgruppe dar, gefolgt von den 18- bis 40-Jährigen (etwa 27 Prozent). Auch Über-60-Jährige sind unter den Angekommenen zu finden (ca. 10 Prozent).

Angebote für Geflüchtete

Unterdessen machen viele soziale Träger, Organisationen und Initiativen für die Menschen aus der Ukraine nützliche Angebote. Neben Sprachkursen werden aktuell   auch Unterstützungs- und Freizeitangebote geplant und umgesetzt. Informationen dazu und viele weitere hilfreiche Tipps für Geflüchtete und Gastfamilien sowie für Menschen, die helfen möchten, finden sich online auf  www.bamberghilftukraine.de oder in der Rubrik Ukraine-Hilfe auf der Plattform www.bamigra.de vom Verein „ Freund statt fremd“.

Spenden weiterhin erwünscht

Wer den „Bamberger Hilfsfonds Ukraine“ der Stadt Bamberg unterstützen möchte, kann spenden an das Spendenkonto der Stadt Bamberg, IBAN: DE71 7705 0000 0000 0057 77, BIC: BYLADEM1SKB, Verwendungszweck: Stichwort „Ukraine“. Mit dem hier gesammelten Geld werden Maßnahmen unterstützt, die den betroffenen Menschen helfen. Das Netzwerk „Bamberg hilft Ukraine“ und weitere ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ankunft von Menschen in Bamberg werden mit den Mitteln gestützt.