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Datum: 01.04.2020

Info-Stelen im Fahrradquartier Bamberg-Mitte

Werbung für gegenseitige Rücksichtnahme und Stärkung der Verkehrssicherheit

„Zusammen unterwegs“ lautet der Leitspruch der Imagekampagne zur Fahrradstadt Bamberg. Das Ziel: Gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Durch verschiedene öffentlichkeitswirksame Maßnahmen will das Baureferat die Wahrnehmung der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen und die Sicherheit im Verkehr stärken. Aktuell im Fokus steht das Thema Fahrradstraße. Neue Info-Stelen weisen im Fahrradquartier Bamberg-Mitte auf das richtige Verhalten hin.

Vergangenen Herbst wurde in Bamberg-Mitte das 2. Fahrradquartier in der Stadt Bamberg offiziell festgelegt. Umgrenzt wird das betroffene Gebiet von Ludwigstraße, Memmelsdorfer Straße, Siechenstraße, Untere und Obere Königstraße sowie Luitpoldstraße. Hier verlief bereits die ausgewiesene Radwegachse Klosterstraße – Heiliggrabstraße – Spitalstraße – Mittelstraße – Letzengasse. Im Zuge der Neuregelung wurde die Klosterstraße zwischen Spiegelgraben und Ludwigstraße ebenfalls zur Fahrradstraße, hier ist der Kfz-Verkehr nur in Einbahnrichtung stadtauswärts zugelassen. Heiliggrab- und Mittelstraße als Querverbindungen zwischen Luitpold- und Memmelsdorfer Straße wurden ebenfalls in ganzer Länge als Fahrradstraßen gewidmet.

Hinweise zum Verhalten in Fahrradstraßen

Was ist erlaubt und wie sollen sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer nach Ausweisung einer „Fahrradstraße“ verhalten? Auch nach einem halben Jahr sind bei Überprüfungen durch die Verkehrsbehörden Fehlverhalten und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung feststellbar. Die an den Zufahrten in das Wohngebiet inmitten der Bamberger Gärtnerstadt neu aufgestellten Info-Stelen sollen für Klarheit sorgen.

Die 2,40 Meter hohen und 60 Zentimeter breiten Tafeln weisen kompakt auf die Regeln hin:

  • maximal Tempo 30 für alle
  • Fahrräder haben Vorrang
  • Radfahrenden ist nebeneinander fahren erlaubt
  • 1,50 Meter Seitenabstand beim Überholen

Autos sind grundsätzlich erlaubt, allerdings mit zwei Ausnahmen, die schon vor dem „Fahrradquartier“ bestanden:

  • Die Durchfahrt auf Höhe des Gärtner- und Häckermuseums in der Mittelstraße in Richtung Siechenstraße ist für Autos untersagt.
  • Gleiches gilt für die Heiliggrabstraße in Richtung Memmelsdorfer Straße auf Höhe der Böhmerwiese bzw. nach der Einmündung Spiegelgraben.

Hier gilt wie auf den Stelen ausgewiesen: „Rad darf rein, Auto nein.“ Die betroffenen Abschnitte werden damit für den Kfz-Verkehr zu Sackgassen bzw. Einbahnstraßen. Besondere Aufmerksamkeit ist immer wichtig, denn hier trifft der Radler trotzdem auf motorisierten Gegenverkehr. Fazit: Bei einer Fahrradstraße bekommt die gesamte Fahrbahn die Funktion wie ein „Radweg“, aber trotzdem steht „Zusammen unterwegs“ auch immer für vorausschauendes und rücksichtsvolles Verhalten.