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Datum: 19.05.2023

Stark gestiegene Energiepreise: Haushalte können Antrag auf Entlastung stellen

Wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, kann bis 20. Oktober Härtefallhilfen des Bundes beantragen.

Privathaushalte, die mit den nicht leitungsgebundenen Energieträgern Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen, können einen Antrag auf Härtefallhilfe des Bundes stellen. Dadurch sollen Haushalte rückwirkend entlastet werden, die von starken Preissteigerungen bei konventionellen Energieträgern betroffen sind. Die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Die Härtefallhilfen richten sich an Haushalte, die im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für die genannten Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten. Antragsberechtigt sind die Betreiberinnen und Betreiber einer Feuerstätte (Heizungsanlage).

Zu beachten ist, dass die Antragstellung nur über eine Online-Plattform möglich ist und es keine Antragsformulare bei den Kommunen gibt. Detaillierte Informationen zu den Härtefallhilfen, den Referenzpreisen, den Link zur Antragsplattform sowie einen Rechner, mit dem unverbindlich berechnet werden kann, ob eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg hat, gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales.

Darüber hinaus steht den Antragstellerinnen und Antragstellern für Fragen zu den Härtefallhilfen auch eine Hotline zur Verfügung. Diese wird von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) betrieben, die darüber hinaus auch mit dem Vollzug der Härtefallhilfen beauftragt wurde.

Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer an Feiertagen) telefonisch unter 089/59976061122 oder per Mail erreichbar.