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Datum: 28.07.2022

Staatsanwaltschaft Hof erhebt keine Anklage

Die Ermittlungen sind abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Hof kommt zu dem Ergebnis, keine Anklagen zu erheben. Stattdessen wurden Strafbefehle beantragt und erlassen.

Zu dieser Ankündigung erklären der Oberbürgermeister Andreas Starke und die beiden betroffenen Referenten der Stadt Bamberg, dass sie zunächst die Begründung analysieren und mit ihren anwaltlichen Vertretungen prüfen wollen. Nach der Analyse soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Auslöser der nun abgeschlossenen Ermittlungen war der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) aus dem Jahr 2020 und die sich daraus ergebende umfangreiche Medienberichterstattung über Zahlungen an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese waren bereits im Sommer 2019 durch die Stadt eingestellt worden, also fast ein Jahr und drei Monate vor der Veröffentlichung des Prüfberichts.

In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hof ist ausdrücklich festgestellt worden, „dass die überwiegende Anzahl der kommunalen Bediensteten überobligatorische Leistungen erbracht haben. Insoweit wurden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Stunden geleistet, die die Stadt jedenfalls in strafrechtlich nicht zu beanstandender Weise mittels Pauschalen vergütet hat.“

Ob sein Strafbefehl akzeptiert wird, will der Oberbürgermeister davon abhängig machen, was dem Wohl der Stadt dient. Dabei richtet er auch den Blick auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, die durch das Verfahren verunsichert waren. „Das bedaure ich sehr und wir werden über die bereits gezogenen Konsequenzen hinaus weitere Entscheidungen treffen, um aus dem Vorgang zu lernen“, so Starke.