Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylbewerber und weitere Ausländer mit noch nicht verfestigtem Bleiberecht erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Amt für soziale Angelegenheiten ist ausschließlich für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, d.h. für die Leistungsgewährung zuständig (Sicherung des Lebensunterhaltes mit Krankenversorgung).
Anfragen bezüglich aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten richten Sie bitte an die Ausländerbehörde im Ordnungsamt der Stadt Bamberg.
Hinweis:
Zuweisungen aus der ANKER Einrichtung wenden sich bitte an
E-Mail: rueckfuehrungszentrum@stadt.bamberg.de
ANKER Einrichtung Oberfranken
Erlenweg 4
96050 Bamberg