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Inhalt

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag erhalten, können im Amt für soziale Angelegenheiten die Leistungen beantragen.

Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, können im Jobcenter Stadt Bamberg die Leistungen beantragen.

Anträge und Hinweise liegen in folgenden Behörden aus: