Betreuungsstelle - Rechtliche Betreuung
Am 1.1.1992 hat das Betreuungsrecht das Vormundschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Der Betreuer, (früher Pfleger/ Vormund) ist rechtlicher Vertreter für Menschen, welche wegen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht bzw. nicht mehr erledigen können.
Erkrankungen und Behinderungen im Sinne des Betreuungsrechts sind z. B.:
- Altersabbau/ Demenz/Alzheimer
- Psychische Erkrankungen
- Seelische Behinderungen
- Geistige Behinderungen
Aufgabenbereiche, für die ein Betreuer bestellt werden kann, sind z. B.:
- Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
- Erledigung der finanziellen Angelegenheiten/ Vermögensverwaltung
- Erledigung von Behörden- und Wohnungsangelegenheiten
- Heimangelegenheiten
- Betreuungsanregung
- Ärztliches Zeugnis
- Das Betreuungsrecht
- Betreuungsvereine
- Die Bamberger Betreuungsvereine - Gesetzliche Betreuunge
- Vorsorge für Unfall, Alter und Krankheit
- Vorsorgevollmacht (deutsche Sprache)
- Vorsorgevollmacht (russischeSprache)
- Vorsorgevollmacht (türkische Sprache)
Der Betreuer besorgt die Angelegenheiten so, dass es dem Wohl des Betreuten entspricht, dessen Rechte und Eigenständigkeit gewahrt bleiben.
Eine Betreuung wird durch Beschluss des Amtsgerichts - Betreuungsgericht- errichtet, nachdem ein ärztliches Gutachten erstellt, eine Stellungnahme der Betreuungsstelle eingeholt wurde und eine Anhörung des Betroffenen durch den Betreuungsrichter erfolgt ist.
Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Betreuung beim Amtsgericht - Betreuungsgericht - (Betreuunananregung) anregen. Wenn möglich sollte ein Ärztliches Zeugnis vom Hausarzt oder Nervenarzt beigefügt werden.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die anstehenden Dinge auch anderweitig geregelt werden können, z. B. durch private/verwandtschaftliche Hilfen und/oder professionelle Hilfen durch Sozialstationen, Sozialdienste von Kliniken, Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst), etc. oder wenn durch eine (Vorsorge-)Vollmacht eine rechtliche Vertretung und Hilfe möglich ist.
Weitere Informationen über Rechtliche Betreuung finden Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums "Das Betreuungsrecht", die es kostenlos bei der Betreuungsstelle gibt.
Die Betreuungsstelle, wie auch die in Bamberg ansässigen Betreuungsvereine beraten bezüglich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie erhalten bei diesen Stellen, wie auch beim Amtsgericht Bamberg, Betreuungsgericht, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Informationsmaterial zu diesem Thema.
Über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert auch ausführlich die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums "Vorsorge für Unfall, Alter und Krankheit", die im Buchhandel für 4,90 € erhältlich ist.
Sie haben hier auch die Möglichkeit den Vordruck der Vorsorgevollmacht des Bundesjustizministeriums deutscher, russischer und türkische Sprache herunterzuladen.
Es besteht die Möglichkeit die Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr von 10 € bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen zu lassen.
Die MitarbeiterInnen der Betreuungsstelle sind AnsprechpartnerInnen in allen Betreuungsfragen:
- Wenn Sie sich über rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informieren und beraten lassen wollen.
- Wenn Sie als Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
- Wenn Sie sich ehrenamtlich (als Betreuer/in) engagieren wollen.
BürgerInnen, die sich noch ausführlicher informieren wollen, können dies unter http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsrecht.