Obdachlosenhilfe
Unter den Begriff Obdachlose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Leute, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer kommunalen Unterkunft aufgenommen werden müssen.
Für Menschen, die innerhalb von Bamberg obdachlos werden, stellt die Stadt Bamberg Obdachlosenunterkünfte bereit. Diese können jedoch nur mit einer entsprechenden Einweisungsverfügung durch unsere Behörde bezogen werden. Für die Nutzung muss ein entsprechendes Entgelt geleistet werden.
Für durchreisende Obdachlose besteht die Möglichkeit für ein bis zwei Nächte in der Notunterkunft „Moosstraße 7“ zu schlafen. Hierfür ist jedoch ein Übernachtungsschein, der entweder vom Jobcenter Stadt Bamberg, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg oder außerhalb der behördlichen Dienstzeit von der örtlichen Polizei ausgestellt wird, erforderlich.
Gemeinnütziges Spendenkonto
Gemeinnütziges Spendenkonto zugunsten der Bewohner der städtischen Obdachlosenunterkünfte:
Stadt Bamberg
Amt für soziale Angelegenheiten
IBAN-Nummer: DE73 7705 0000 0000 0000 18
BIC-/SWIFT: BYLADEM1SKB
Kennwort: Obdachlosenhilfe