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Datum: 12.12.2022

Wann wird mein Müll über die Feiertage abgeholt?

Feiertagsregelung der Müllabfuhr der Stadt Bamberg für Weihnachten, Silvester, Neujahr und für die Christbaumabholung

Die Müllabfuhr der Stadt Bamberg - Restmüll, Biomüll und Windelsäcke - wird anlässlich der bevorstehenden Feiertage wie folgt geregelt:

Die Abfuhr in der Kalenderwoche 51/2022 bleibt unverändert.

Mo. 26.12.2022 wird nachgefahren am Di. 27.12.2022
Di. 27.12.2022 wird nachgefahren am Mi. 28.12.2022
Mi. 28.12.2022 wird nachgefahren am Do. 29.12.2022
Do. 29.12.2022 wird nachgefahren am Fr. 30.12.2022
Fr. 30.12.2022 wird nachgefahren am Sa. 31.12.2022
Fr. 06.01.2023 wird nachgefahren am Sa. 07.01.2023

Die Termine für die Abfuhr der Papiertonne und des Gelben Sackes sind dem Abfuhrkalendarium 2022 und 2023 zu entnehmen.

Der städtische Wertstoffhof ist an Heiligabend und Silvester geschlossen. Die Kompostierungsanlage in der Rheinstraße ist Heiligabend und Silvester von 7.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Die Christbäume werden wie folgt abgeholt:

Montag 09.01.2023              Abfuhrbezirk 1 + 2
Dienstag 10.01.2023            Abfuhrbezirk 3 + 4
Mittwoch 11.01.2023            Abfuhrbezirk 5 + 6
Donnerstag 12.01.2023       Abfuhrbezirk 7 + 8
Montag 16.01.2023              Abfuhrbezirk 9
Dienstag 17.01.2023           Abfuhrbezirk 10
Mittwoch 18.01.2023           Abfuhrbezirk 11
Donnerstag 19.01.2023      Abfuhrbezirk 12

Die Christbäume werden von extra für diesen Zweck eingeteilten Müllfahrzeugen abgefahren. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die Bäume spätestens um 7 Uhr am Gehsteigrand bzw. auf öffentlichem Grund bereitgestellt werden. Die Christbäume sind auf eine Länge von maximal 2,50 Meter zu kürzen.

Von größter Bedeutung ist, dass von den Bäumen der Christbaumschmuck restlos abgenommen wird, da die Bäume zur Kompostierungsanlage angeliefert und dort kompostiert werden. Christbaumschmuck wie z.B. Lametta, Engelshaar, Girlanden usw., der nicht oder nur schwer verrottet, würde den Kompost zu stark belasten und verunreinigen, sodass sein Einsatz in der Landwirtschaft nicht mehr möglich wäre. Die Beachtung dieser Vorgaben ist auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.