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Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Für die Instandsetzung von Baudenkmälern bestehen mehrere Förder- und Zuschussmöglichkeiten. Die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bamberg beraten gerne welche Fördermöglichkeiten im jeweiligen Einzelfall Anwendung finden können. Die am häufigsten in Anspruch genommen finanziellen Fördermöglichkeiten sind:

Außerdem gewährt der Staat für denkmalpflegerische Maßnahmen an Baudenkmälern und Ensembles eine Reihe von Steuervergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EstG).

"Bamberger Modell"

Das in den 50er Jahren als Selbsthilfeaktion ins Leben gerufene „Bamberger Modell“ findet in Fachkreisen große Beachtung. Die Initiative wurde gestartet, als sich die historische Bausubstanz – insbesondere die wenig spektakulären Profanbauten - in äußerst desolatem Zustand befand und es für Renovierung und Sanierung noch keine rechtlichen Grundlagen gab. Das Ziel bestand darin, den einzelnen Hausbesitzer anzusprechen, ihn zu beraten und finanziell zu unterstützen, um ihn zur Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen zu veranlassen.

Dieses Modell hat sich aufgrund seiner Initialzündung hervorragend bewährt. Der Bürger war durch die finanzielle Hilfe der Stadt bereit, die Hauptlast der Maßnahmen zu tragen. Durch die Streuung auf das gesamte Altstadtgebiet wurde eine Konzentration vermieden, die benachbarten Hausbesitzer wurden zur Renovierung ihres Baudenkmals animiert. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass mit der Bausubstanz auch das Milieu und die soziale Struktur bewahrt blieben, die Altstadt hat ihren Wohnwert behalten.

Die Zuschussmittel für das „Bamberger Modell“ werden seit dem Jahre 2003 durch die Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg bereitgestellt. Die Basis für dieses Programm bildet heute die Einstufung als Einzeldenkmal bzw. Ensemblegebäude, die Höhe der Bezuschussung erfolgt als Pauschale der anerkennungsfähigen Kosten für denkmalpflegerische und Substanz erhaltende Maßnahmen. Die Antragstellung, Bearbeitung und das Genehmigungsverfahren erfolgt äußerst unbürokratisch und zügig.

Der Antrag auf Bezuschussung für Instandsetzung, Renovierung und Restaurierung eines denkmalgeschützten Objektes kann direkt bei der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg formlos gestellt werden. Dem Antrag sind lediglich die Schlussrechnungen der ausführenden Firmen sowie ggf. Fotos des Gebäudes beizufügen. Grundvoraussetzung einer Förderung ist selbstverständlich, dass die Arbeiten im engen Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt wurden.

Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege können gewährt werden für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Die Höhe richtet sich vor allem nach Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, nach der Finanzkraft des Eigentümers und den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Bezuschusst wird der denkmalpflegerische Mehraufwand. Die Antragsformulare können beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder über deren homepage „www.blfd.bayern.de“ bezogen werden. Hier sind zudem weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema zu erfahren. Dem Antrag beizufügen sind Kostenvoranschläge der ausführenden Fachfirmen und ein Finanzierungsplan. Der Antrag wird über die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Bamberg eingereicht.

Förderung durch den Entschädigungsfonds

Sind die Kosten für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern für den Eigentümer unzumutbar hoch oder erfolgen Eingriffe, die enteignend wirken, kann eine Förderung aus dem Entschädigungsfonds in Frage kommen. Grundsätzlich wird jedem Eigentümer die Erhaltung seines Denkmals zugemutet. In Ausnahmefällen springt der Staat unterstützend ein, dabei spielt auch die denkmalpflegerische Bedeutung des Objektes eine Rolle. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu diesem Thema.

Steuervergünstigungen

Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus, die für Objekte in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erteilt wird. Die Bescheinigung kann nur für Baudenkmäler und schutzwürdige Kulturgüter im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und für Maßnahmen erteilt werden, die vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen und der entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen zu erwartenden Steuervorteile wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der Steuer beratenden Berufe. Ausführliche Hinweise zu diesen Steuervergünstigungen erhalten die Publikationen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.