"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Bedarfsmitteilung - Ganztägige Bildung und Betreuung im Schuljahr 2026/27

Mit Beginn des Schuljahrs 2026/27 haben Kinder in der 1. Klasse gemäß § 24 SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung („Ganztagsbetreuung“). Dieser Rechtsanspruch gilt sowohl während der gesetzlichen Schultage als auch in den Ferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen in den Ferien. Der Zeitraum umfasst das gesamte Schuljahr ab dem 15. September 2026.

  • Ihre Bedarfsmitteilung

Es gibt für Eltern keine Pflicht, Angebote der Ganztagsbetreuung zu nutzen. Sollten Sie aber Bedarf an Ganztagsbetreuung im Rahmen des neuen Gesetzesanspruchs haben, ist es rechtlich notwendig, dass Sie uns bis spätestens 30. April 2026 über diesen Bedarf informieren. 
Hier gelangen Sie zum Online-Formular für Ihre Bedarfsmitteilung.

Bitte beachten Sie: Unabhängig von dieser gesetzlichen Bedarfsmitteilung ist Ihre verbindliche Anmeldung bei Ihrer Mittagsbetreuung, Offenen Ganztagsschule oder einem Hort/Kita über die jeweiligen Anmeldeverfahren zwingend notwendig. Eine Vermittlung von Angeboten findet durch die jeweiligen Träger und nicht durch die Stadt Bamberg statt.

  • Was ist Ganztagsbetreuung?

Es gibt Ganztagsbetreuung, die direkt an Ihrer Schule stattfindet (Mittagsbetreuung oder Offene Ganztagsschule), außerdem kann Ihr Kind auch einen Hort oder eine Schulkindbetreuung in Kindertageseinrichtungen besuchen. Für die Ganztagsbetreuung in den Ferien gibt es in der Stadt Bamberg unterschiedliche Angebote wie z.B. das Bamberger Ferienabenteuer. Zusätzlich werden zukünftig auch Ferienangebote an den Schulen entstehen. Die Platzvermittlung und der Vertragsabschluss für Betreuungsverträge erfolgen jeweils dezentral beim jeweiligen Träger der Angebote.