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Bildungsbüro

Bedarfsmitteilung - Ganztägige Bildung und Betreuung im Schuljahr 2026/27

Mit Beginn des Schuljahrs 2026/27 haben Kinder in der 1. Klasse gemäß § 24 SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung („Ganztagsbetreuung“). Dieser Rechtsanspruch gilt sowohl während der gesetzlichen Schultage als auch in den Ferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen in den Ferien. Der Zeitraum umfasst das gesamte Schuljahr ab dem 15. September 2026.

  • Ihre Bedarfsmitteilung

Es gibt für Eltern keine Pflicht, Angebote der Ganztagsbetreuung zu nutzen. Sollten Sie aber Bedarf an Ganztagsbetreuung im Rahmen des neuen Gesetzesanspruchs haben, ist es rechtlich notwendig, dass Sie uns bis spätestens 30. April 2026 über diesen Bedarf informieren. 
Hier gelangen Sie zum Online-Formular für Ihre Bedarfsmitteilung.

Bitte beachten Sie: Unabhängig von dieser gesetzlichen Bedarfsmitteilung ist Ihre verbindliche Anmeldung bei Ihrer Mittagsbetreuung, Offenen Ganztagsschule oder einem Hort/Kita über die jeweiligen Anmeldeverfahren zwingend notwendig. Eine Vermittlung von Angeboten findet durch die jeweiligen Träger und nicht durch die Stadt Bamberg statt.

  • Was ist Ganztagsbetreuung?

Es gibt Ganztagsbetreuung, die direkt an Ihrer Schule stattfindet (Mittagsbetreuung oder Offene Ganztagsschule), außerdem kann Ihr Kind auch einen Hort oder eine Schulkindbetreuung in Kindertageseinrichtungen besuchen. Für die Ganztagsbetreuung in den Ferien gibt es in der Stadt Bamberg unterschiedliche Angebote wie z.B. das Bamberger Ferienabenteuer. Zusätzlich werden zukünftig auch Ferienangebote an den Schulen entstehen. Die Platzvermittlung und der Vertragsabschluss für Betreuungsverträge erfolgen jeweils dezentral beim jeweiligen Träger der Angebote.

Das Bildungsbüro der Stadt Bamberg ist im Amt für Bildung, Schulen und Sport angesiedelt und zuständig für die Planung und Konzepterstellung für den qualitätsvollen Ausbau der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung im Grundschulalter. Gemeinsam mit verschiedenen verwaltungsinternen (z. B. Jugendamt, Immobilienmanagement) und -externen (z. B. Schulen, Träger, Behörden) Akteuren wird ein Entwicklungsplan erstellt, wie allen Familien in Bamberg, die einen Betreuungsplatz wünschen, ein passendes Angebot gemacht werden kann. In diesen Prozess werden auch Elternvertreter:innen, Familienbeirat, Migrantinnen- und Migrantenbeirat sowie die Bürger:innen durch geeignete Formate mit einbezogen. Zu den Aufgaben des Bildungsbüros zählt außerdem die Erweiterung von Netzwerken unterschiedlicher Bildungsakteure und die strategische Weiterentwicklung der Bildungslandschaft.

Das Bildungsbüro wurde im Mai 2016 als Stabstelle im Referat für Bildung, Kultur und Sport eingerichtet. Zur Finanzierung der Startphase hat sich die Stadt um eine Förderung im Rahmen der Bundesprogramme „Bildung integriert“ und „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ beworben. Mit den Finanzhilfen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union war es zum einen möglich, die strategische Arbeit des Bildungsbüros auf die gesicherte Datenbasis eines Bildungsmonitorings zu stützen und zum anderen eine kommunale Koordinierungsstruktur der Bildungsangebote für Neuzugewanderte unter Einbindung aller relevanten Bildungsakteure zu etablieren.

Ziele und Aufgaben

  • Koordination und Monitoring des Ausbaus der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung im Grundschulalter
  • Setzen von inhaltlichen und strukturellen Impulsen für die (Weiter-)Entwicklung der Bamberger Bildungslandschaft
  • Koordination des gemeinsamen Bildungsrats von Stadt und Landkreis Bamberg
  • Konzeption und Organisation von Bildungskonferenzen der Bildungsregion Bamberg
  • Vernetzung der Akteure im Bildungsbereich
  • bedarfsgerechte Koordination von bestehenden Beratungsangeboten
  • Intensivierung der Bürgerbeteiligung und Verbesserung der Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger

 

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