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Baumschutzverordnung

Die Gärten, Parks und Alleen im Stadtgebiet beherbergen eine beachtliche Zahl von Bäumen. Diese sind nicht nur eindrucksvoll und schön anzusehen, sondern haben viele positive Wirkungen. Zum Erhalt des Baumbestandes wurde bereits im Jahr 1993 die Baumschutzverordnung erlassen. Die Baumschutzverordnung trägt damit aktiv zum Wohl der Bevölkerung bei, denn Bäume haben durch ihren Schattenwurf und die Verdunstung einen positiven Einfluss auf das Klima in der näheren Umgebung. Des Weiteren reduzieren Bäume durch ihre Filterwirkung die Luftverschmutzung. Darüber hinaus sind Bäume Lebensraum für viele spezialisierte Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Insekten. Der Erhalt des Baumbestandes sichert somit auch das städtische Ökosystem.

Im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung sind alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm (in 1 m Höhe gemessen) und alle mehrstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm geschützt.

Ist die Fällung, ein stärkerer Rückschnitt der Baumkrone oder ein Eingriff in den Wurzelbereich eines geschützten Baumes erforderlich, ist ein schriftlicher Antrag an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg zu richten. Diese prüft vor Ort ob ein hinreichender Grund für die angezeigten Maßnahmen vorliegt.