Bambergs begrünte Gebäude
Grünflächen machen Bamberg nicht nur für uns Menschen lebenswert, sie sind auch die grünen Lungen unserer Stadt. Sie bieten Tieren wie Insekten einen Lebensraum und verbessern durch Sauerstoffproduktion, CO2- und Luftschadstoffbindung, Lärmreduzierung und Schattenbildung nicht nur das Stadtklima, sondern besitzen in vielerlei Hinsicht gesundheitliche, soziale aber auch ökonomische Wohlfahrtswirkungen für die Bevölkerung.
Wo der Platz hierzu fehlt, lassen sich auch über Dach-, Zaun und Fassadenbegrünungen wertvolle, innerstädtische Naturoasen in einer dicht bebauten Stadt schaffen.
Helfen Sie dabei mit Ihr Stadtviertel zu begrünen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Stadt Bamberg unterstützt Sie bei einer Dach-, Fassaden- oder Zaunbegrünung mit einer finanziellen Förderung.
Häufig gestellte Fragen
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Begrünung von Dächern und Fassaden bei Bestandsgebäuden oder die Begrünung von anderen vertikalen Objekten wie bspw. Zäunen oder Gabionen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Bamberg liegen.
a) Dachbegrünungen
Gefördert wird die Begrünung von Dächern im Bestand an Gebäuden wie Wohnhäusern, Carports, Garagen und untergeordneten Anbauten. Förderfähig sind sowohl Intensiv- als auch Extensivbegrünungen sowie die Kosten der Maßnahmen, die der Herstellung der Dachbegrünung dienen (z. B. Dachvorbereitung).
Bezuschusst werden entsprechend dem Fördersatz die Kosten für:
- Maßnahmen zur Dachvorbereitung und Dachabdichtung (z. B. Wurzelschutzbahnen, Drainagen),
- Pflanzen und Pflanzkosten,
- Materialkosten (z. B. Substrate, Drän- und Speicherschichten) und
- Arbeitskosten,
- Nebenkosten für Planung und Prüfung durch eine anerkannte Fachkraft bis max. 10% der Gesamtkosten
b) Fassadenbegrünungen und Begrünung vertikaler Objekte wie bspw. Zäune und Gabionen
Gefördert wird die Begrünung von Fassaden im Bestand an Gebäuden oder anderen vertikalen Objekten wie bspw. Zäunen oder Gabionen. Förderfähig sind sowohl boden- als auch wandgebundene Fassadenbegrünungen. Die Bezuschussung von Klettergerüsten oder Rankhilfen ist grundsätzlich möglich.
Bezuschusst werden entsprechend dem Fördersatz die Kosten für:
- Materialkosten (z. B. Substrate, Durchwurzelungsschutz, Rankhilfen),
- Pflanzen und Pflanzkosten,
- Arbeitskosten,
- Nebenkosten für Planung und Prüfung durch eine anerkannte Fachkraft bis max. 10% der Gesamtkosten
Was wird nicht gefördert?
Es wird z. B. nicht gefördert (nicht abschließende Auflistung):
- Temporäre Maßnahmen (Pflanzkübel, Hochbeete)
- Maßnahmen, die im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung stattfinden (z. B. Ersatzpflanzungen von Bäumen im Zuge der Baumschutzverordnung, Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzaufforstungen, Stellplatzsatzung oder Pflanzgebote nach Bebauungsplan)
- Ersatzpflanzungen, reine Umgestaltungen ohne Entsiegelungsmaßnahmen
- Maßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen wurden
- Begrünung von Neubauten
- Reine Pflasterungen (auch wenn der Grad der Durchlässigkeit erhöht wird)
- Pflegekosten
Wie hoch ist die Förderung und in welchem Umfang?
Die Förderung erfolgt in Form von pauschalen Zuschüssen von max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 5.000€ pro Maßnahme.
Pro Kalenderjahr kann nur eine Maßnahme pro Grundstück und pro Antragssteller gefördert werden. Die Stadt Bamberg kann im Einzelfall von der Begrenzung abweichen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass im laufenden Kalenderjahr noch ausreichend Fördervolumen für die üblicherweise zu erwartenden Anträge vorhanden ist.
In welchem Zeitraum können Anträge eingereicht werden?
Förderungen werden nur auf schriftlichem, im Zeitraum vom 01.10. bis zum 30.11. des jeweiligen Haushaltsjahres eingegangenen, Antrag gewährt. Dabei ist das Antragsformular der Stadt Bamberg oder das Online-Formular der Stadt Bambergzu verwenden. Eingereicht ist der Antrag an dem Tag, an dem der Antrag vollständig beim Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg eingegangen ist.
Wer kann alles eine Förderung beantragen?
- Eigentümer und Eigentümerinnen,
- Eigentümergemeinschaften,
- Mieterinnen, Mieter sowie Pächterinnen und Pächter
- Vereine, Genossenschaften
- Unternehmen
- etc.
Welche Nachweise sind zu erbringen?
Folgende Unterlagen von Fachbetrieben sind dem Antrag beizufügen:
- Prüfbare Kostenvoranschläge (Einzelpositionen, keine Pauschalangebote)
- Planungsunterlagen mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten
- Bilder des aktuellen Zustands
Bei der Begrünung von Zäunen, Gabionen o. Ä. sind Unterlagen von Fachbetrieben nicht zwingend notwendig. Hier genügen auch eigens ermittelte Kostenaufstellungen für Material und Pflanzen sowie Planungsunterlagen.
Im Einzelfall sind zusätzliche Unterlagen beizufügen:
- De-Minimis-Erklärung (falls dem EU-beihilferechtlichen Unternehmerbegriff unterfallend, d.h. betrifft alle Akteure, die Leistungen erbringen, für die es einen Markt gibt)
- Beschluss der Eigentümerversammlung (bei Eigentümergemeinschaften)
- Erlaubnisbescheid des Denkmalschutzes (falls Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz fallen)
- Formular bei Kumulierung von Fördermitteln (falls Inanspruchnahme von weiteren Drittmitteln)
Wie läuft das Vergabeverfahren ab?
Sogenanntes Windhund-Prinzip. Oder: Wer zuerst kommt, begrünt zuerst.
Innerhalb der Antragsfrist eingereichte Anträge werden, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt, bis diesbezüglich die im Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind. Beim letzten berücksichtigungsfähigen Antrag ist die Höhe der Zuwendung auf die bis dahin übrigbleibenden Haushaltsmittel begrenzt.
Beim vorliegenden Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bamberg. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht.
Wie und wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die Vergabe von Bau- und Werkaufträgen wird als Maßnahmenbeginn gewertet. Nach Abschluss der Maßnahme haben die Antragsstellenden der Bewilligungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen:
- Rechnungen sowie eine detaillierte (Ab)Schlussrechnung. Die bewilligten Maßnahmen müssen aus der Rechnung hervorgehen
- Fotodokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern
- Das ausgefüllte Formular „Abrechnung Gebäudebegrünung“
- Die ausgefüllte Einverständniserklärung zur Verwendung der Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit als Berichterstattung an Print- und Online-Medien zur dortigen Veröffentlichung
Die entsprechend aufgeführten Nachweise können entweder digital, persönlich sowie per Post im Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg eingereicht werden und müssen spätestens 9 Monate nach der Umsetzung der Maßnahme eingegangen sein. Nach Eingang der Nachweise kann die Förderung ausbezahlt werden.
Ist eine Doppelföderung möglich?
Eine Kumulierung von Fördermitteln ist zugelassen, soweit dies die Regularien des zugrundeliegenden Förderprogramms und das europäische Beihilferecht dies zulassen.
Inwieweit lässt sich eine Dachbegrünung zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage realisieren?
Die Nutzung einer Dachfläche sowohl für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als auch für die Anlage einer Dachbegrünung ist grundsätzlich möglich und aus vielerlei Hinsicht sinnvoll.
Die Dachbegrünung mildert die Folgen des Klimawandels ab, indem sie zur Kühlung beiträgt und vor allem bei Starkregenereignissen als Wasserrückhaltefläche dient. Photovoltaikanlagen liefern erneuerbare Energien und leisten so einen Beitrag zum Klimaschutz. Bei fachlich korrekter Ausführung ist Gebäudebegrünung mit Photovoltaik hervorragend kombinierbar und steigert den Ertrag einer Solaranlage. Hierbei kann die Verdunstungskühlung der Pflanzen das Aufheizen der PV-Module verringern und so eine Steigerung des Energieertrags um etwa 2,6 % bewirken (Manso et al., 2021). Darüber hinaus entstehen unter den Photovoltaikmodulen auch neue Lebensraumnischen für Tiere (Nash et al., 2016).