Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Gemäß § 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Kreisfreien Stadt Bamberg sicherstellen.
Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Überwachungsprogramm
- Anlage: Schlacht- und Viehhof, Stadt Bamberg, Lichtenhaidestraße 1
Nr. der 4. BimSchV: 7.2.1
Überwachungsmodus: 36 Monate
Nächster Überwachungstermin: Stilllegung zum 30.06.2024
Zusammenstellung Stadt Bamberg (Anlage 1): Liste der Anlagen, für deren Überwachung die Stadt Bamberg zuständig ist -
- Anlage: Lagerung gefährlicher Abfälle, Riwald Recycling Franken GmbH, ehemals ALBA Metall Süd Franken GmbH, Rheinstraße 19
Nr. der 4. BimSchV: 8.12.1.1
Überwachungsmodus: 36 Monate
Nächster Überwachungstermin: 09/2025
Zusammenstellung Stadt Bamberg (Anlage 1): Liste der Anlagen, für deren Überwachung die Stadt Bamberg zuständig ist
Bewertungsschema (Anlage 2 a): Risikobasierter Überwachungsturnus Tabelle
Bewertungsschema (Anlage 2 b) Risikobasierter Überwachungsturnus Text
Überwachungsbericht IE-Anlagen (Anlage 3): Überwachungsbericht IE-Anlagen Metall Süd Franken GmBH
Zusammenstellung anderer Behörden (Anlage 4): Liste der Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
Hinweise auf Altbescheide (Anlage 5): Hinweise zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen, die bereits vor Umsetzung der ER-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemmissionen im Januar 2013 bestanden haben