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Kultur braucht Raum

Veranstaltungssäle und Räumlichkeiten

Hier finden Sie eine Auflistung der Veranstaltungssäle und Räumlichkeiten, die in Bamberg für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Für Terminvereinbarungen oder wenn Sie nähere Informationen zu den Räumen benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung.

Gerne können Sie sich für grundsätzliche Informationen auch an das Kulturamt, Frau Manuela Barth, Tel. 0951 87-1405 oder manuela.barth@stadt.bamberg.de, wenden.


Mögliche Flächen für kulturelle Nutzung im öffentlichen Raum

Auch im öffentlichen Raum können (Grün-)Flächen im Einzelfall für eine kulturelle Veranstaltung genutzt werden. Bitte richten Sie Anfragen direkt an die jeweiligen Ansprechpartner, da dieser Ihnen konkrete Hinweise geben kann und dort auch ein Belegungsplan geführt wird.

Grundsätzliche Hinweise zur Nutzung von Flächen im öffentlichen Raum

Auf Bambergs Grünflächen finden bereits heute viele Veranstaltungen aller Art statt. Klare Nutzungsschwerpunkte bilden hierbei die Jahnwiese, der Hain und der Erba-Park.

Die Jahnwiese ist neben dem Maxplatz derzeit die einzige Location, auf der Großveranstaltungen stattfinden können. Um die Wiese zu schonen und um dem Umweltschutz aufgrund der direkten Benachbarung zum Hain Rechnung zu tragen, beschloss der Stadtrat allerdings im Jahr 2019, dass die Anzahl von Veranstaltungen auf 10 pro Jahr begrenzt wird und dass künftig nur solche Veranstaltungen auf der Jahnwiese stattfinden dürfen, die für die Wiese verträglich sind. Unzulässig sind z.B. größere Volksfeste, Feste mit Fahrgeschäften oder Zirkusveranstaltungen.

Für den Hain gelten ebenfalls Auflagen. Aufgrund seines Schutzstatus als europäisches FFH-Schutzgebiet und als geschützter Landschaftsbestandteil dürfen im Hain keine Großveranstaltungen, Volksfeste, laute Musikveranstaltungen u.ä. stattfinden.

Im Erba-Park schließlich dürfen aufgrund von Beschwerden ebenfalls keine lauten Großveranstaltungen mehr stattfinden. Sportveranstaltungen und kleinere Feste sind jedoch möglich.

Die Übersicht der Grünflächen gibt einen Überblick über die derzeit wichtigsten Veranstaltungsorte im öffentlichen Raum. Die Angabe der nach unserem Ermessen maximalen Teilnehmerzahl basiert auf Schätzungen und auf den Teilnehmerzahlen vergangener Veranstaltungen. Ansprechpartner sind hier der Bamberger Service Betriebe/Abt. Grünanlagen und Friedhöfe, gartenamt@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-7411.

Daneben stehen außerdem noch für eine kulturelle Nutzung im öffentlichen Raum grundsätzlich zur Verfügung:
Maximiliansplatz, der Bereich um den Gabelmannbrunnen, Troppauplatz, der städtische Bereich am Domplatz und der Wasserspielplatz an der Promenade.
Anfrage dazu richten Sie bitte an das Straßenverkehrsamt, verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-2210.

Noch eine Checkliste, an was Sie bei der Planung einer Veranstaltung denken müssen:


Leitfaden für Zwischennutzungen zu Kulturzwecken

Räume zur Nutzung und/oder Zwischennutzung sind bei Kunst- und Kulturschaffenden heiß begehrt. Immer wieder gibt es bei uns Anfragen dazu. Dabei taucht die Frage auf: Was muss beachtet werden, wenn wir leerstehende Räume gefunden haben und wie geht es weiter. Ein neuer Leitfaden für Zwischennutzungen der Stadt Bamberg bietet Kulturschaffenden hier Hilfe.

Leitfaden für Zwischennutzungen

Wenn ein Ort, Raum oder Gebäude gefunden wurde, ist immer notwendig, dass möglichst frühzeitig – vor Beginn der Nutzung -  geeignete Planunterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht werden:

  • Zunächst muss ein formloser Antrag mit Betriebskonzept gestellt werden.
  • Es schließt sich eine Prüfung der Örtlichkeit an.
  • Eine Genehmigung erfolgt nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) durch das Ordnungsamt, wenn es sich um einmalige Events von kürzerer Dauer handelt – das Bauordnungsamt liefert die baurechtliche Prüfung zu.
  • In den anderen Fällen ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt selbst nötig, in der auch die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) eine Rolle spielen kann.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherheitslage für die Benutzer genauso wie auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Geprüft wird deshalb regelmäßig vor allem:

  • Brandschutz/Rettungswege, Wasserversorgung
  • Toilettensituation
  • Ausgehende Emissionen (vor allem Lärm)
  • Stellplatzsituation für Pkw und Fahrräder

 Wenn für bestimmte Örtlichkeiten die Zustimmung für die grundsätzliche Nutzbarkeit von der Bauordnung erteilt wird, werden vom Ordnungsamt nur noch veranstaltungsspezifische Vorgaben geprüft, z.B. ob Art und Zeitraum der Veranstaltung mit dem Immissionsschutz kollidieren. Natürlich kann es auch schon bei der bauordnungsrechtlichen Einschätzung zum Ausscheiden von bestimmten Veranstaltungsformen kommen, beispielsweise für Konzerte.

Die Stadt Bamberg hat in den vergangenen Jahren immer wieder Räume und Flächen im öffentlichen Raum außer der Reihe und teils kostengünstig zur Verfügung gestellt. Stets im Gespräch ist die Stadt Bamberg zum Beispiel mit dem Theater im Gärtnerviertel, Chapeau Claque, dem Wildwuchs Theater oder dem Verein Bamberger Festivals e.V., die regelmäßig aktiv nach speziellen Gebäuden oder Orten nachfragen. Kulturamt, Amt für Wirtschaft und Konversionsmanagement fungieren dann als Dienstleister, stellen Kontakte her und unterstützen gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Auf diese Art und Weise konnten bereits etliche Zwischennutzungen realisiert werden.

Ansprechpartner:

Kulturamt
Anne Renz-Sagstetter, kultur@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-1403
Oliver Will, kultur@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-1412

Bauordnungsamt
Bauberatung, bauberatung@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-1772

Ordnungsamt
Frank Reppert, frank.reppert@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-1260

Amt für Wirtschaft
Ruth Vollmar, ruth.vollmar@stadt.bamberg.de, Tel. 0951 87-1308