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Inhalt

Aufgaben

Die kommunale Behindertenbeauftragte hat dafür einzutreten, dass:

  • Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung beseitigt werden
  • ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und
  • behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Die Kommunen sind verpflichtet diese Ziele aktiv zu fördern und bei der Planung von Maßnahmen zu beachten (Art. 9 bei BayBGG). Die kommunale Behindertenbeauftragte stellt dabei ein

  • wichtiges Bindeglied zwischen Menschen mit Behinderung und den kommunalen Entscheidungs- und Beratungsgremien dar
  • sie ist Sprachrohr, Gesprächspartner, Ratgeber und Programmgestalter und
  • leistet einen wichtigen Beitrag zu Integration und zum besseren Verständnis von behinderten und nicht behinderten Menschen.

Die Behindertenbeauftragte soll die Zusammenarbeit der Organisationen behinderter Menschen unterstützen und fördern. Die Aufgaben der kommunalen Behindertenbeauftragten sind dabei sehr vielfältig und hängen stark ab von

  • der Ausgestaltung der Stellen und
  • der vorhandenen Strukturen in der jeweiligen Kommunen.

Der kleinste gemeinsame Nenner lässt sich aus meiner Sicht wie folgt beschreiben: Ich setze mich dafür ein, dass bei allen Planungen der Kommune die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.

Weiterhin zu meinen Aufgaben gehört die Mitwirkung an Planungsprozessen der verschiedenen Fachbereiche wie

  • Stadt-, Verkehrs-, Bauplanung,
  • Sozialplanung, Gesundheitsplanung,
  • Kinder- und Jugendhilfeplanung,
  • Planung von Wohnraum,
  • Planung im Bereich der Schulen.

Die Mitwirkung gelingt am besten, wenn die Behindertenbeauftragte zu Beginn der Planung informiert wird und von Anfang an die Möglichkeit hat, Anregungen einzubringen.