Blindenleitsysteme
Die Gleichstellung behinderter Menschen ist in Deutschland Recht und Gesetz. So müssen Straßen, Plätze, Gehwege und Verkehrsanlagen wie Haltestellen oder Kreuzungen heute barrierefrei gestaltet werden.
Als Blindenleitsystem bezeichnet man die bauliche Ausstattung von Straßen, Plätzen, Haltestellen des ÖPNV, Bahnhöfen sowie öffentlichen Einrichtungen mit Leitstreifen aus optisch und taktil kontrastierenden Bodenindikatoren wie beispielsweise Rillenplatten und Noppenplatten bzw -pflaster. Ziel der Ausstattung ist die Barrierefreiheit im öffentlichen (Straßen-)Raum.
In der Regel bestehen Blindenleitsysteme aus Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern. Leitstreifen bieten Führung zu wichtigen Zielen, etwa Aus- und Eingängen, Treppen, Aufzügen, oder über große Flächen, z. B. Plätze, die wenig Orientierung bieten, oder helfen Hindernisse zu umgehen. Aufmerksamkeitsfelder können sehr unterschiedliche Funktionen haben:
- Abzweigefelder weisen auf Verzweigungen oder Richtungswechsel hin.
- Richtungsfelder zeigen Richtungen, z. B. bei Fahrbahnquerungen an.
- Auffindestreifen weisen auf den Beginn eines Blindenleitsystems oder auf seitlich gelegene Ziele hin, z. B. Haltestellen oder Aufzüge.
- Einstiegsfelder markieren den Einstieg, z. B. an Bushaltestellen.
- Warnfelder warnen vor Hindernissen.
- Auffangstreifen begrenzen begehbare Flächen, z. B. auf Bahnsteigen.
Blinde Menschen können die Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder mittels eines Blindenstocks ertasten und sich so orientieren. Ebenfalls zu Blindenleitsystemen gehört die Ausstattung von Treppengeländern oder Aufzügen mit Beschriftungen in Brailleschrift oder Pyramidenschrift und die kontrastreiche Kennzeichnung von Stufen oder Bahnsteigkanten. Ziel der Anlage von Blindenleitsystemen ist es, Blinden und Sehbehinderten durchgängige Wegeketten zu bieten und ihnen die Nutzung der entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen. Als Bodenindikatoren werden i. d. R. Rillen bzw. Rippenplatten und Noppenplatten eingesetzt. Gerade im Bereich Bushaltestellen wird häufig auch das sog. Kasseller Rollbord verwendet.
Gesetzliche Grundlage
Bodenindikatoren sind für Deutschland in der DIN 32984 geregelt. Diese Norm ist aber inhaltlich überholt. Die dort definierten Rillenbreiten entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die immer häufiger eingesetzten Noppenplatten sind in der DIN 32984 gar nicht erwähnt. Zudem wurde der Einsatz von Bodenindikatoren zunehmend ausgeweitet. Deshalb entwickeln immer mehr Kommunen oder auch Bundesländer eigene Konzepte, was dazu führt, dass ihre Anwendung sich von Ort zu Ort unterscheidet. Seit Februar 2010 liegt der neue Entwurf vor, der viele Anwendungsfälle für ein einheitliches Orientierungssystem aufzeigt und besonders für Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe Lösungen anbietet.
- E-DIN 32984 (2010-02) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 32984 (2000-05) - Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
- Merkblatt 14/05 Leitliniensystem Schweiz der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
- ÖNORM V 2102-1 – Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen. Taktile Bodeninformationen