Schwerbehindertenverfahren nach SGB IX
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag folgende Merkmale fest:
- das Vorliegen einer Behinderung,
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Hier können Sie Ihren Antrag online stellen: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/index.php.
Alternativ können Sie sich das Formular ausdrucken oder die Antragsformulare im Büro der Behindertenbeauftragten im Rathaus am Maxplatz abholen.
Wenn Sie im Stadtgebiet wohnen, hilft Ihnen die Behindertenbeauftragte der Stadt Bamberg gerne bei der Beantragung. (Bewohner des Landkreises wenden sich bitte an die Behindertenbeauftragte in Ihrer Gemeinde).