Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.04.2025
Stand: 29.04.2025