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Inhalt

Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
  • Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2025