Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bamberg):
- Antrag auf Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein. Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen. - Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2025
Stand: 14.04.2025