"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Staatsangehörigkeitsausweis; Beantragung der Ausstellung

Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird.

Beschreibung

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Früher verbreitete besondere Verfahrensvorschriften, die ausdrücklich die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises vorsahen, sind inzwischen weitgehend aufgehoben.

Bei Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verbindlich gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt.

Voraussetzungen

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordrucke sind bei jeder Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) erhältlich
  • Urkunden oder sonstige Beweismittel, die von der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) angefordert werden
    (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunden der Eltern)

Kosten

25,00 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: ..65cc23263f7e808c697e3c207202e65d