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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird von verschiedenen privaten oder öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.

Führungszeugnis für private Zwecke

Das Führungszeugnis wird von verschiedenen privaten oder öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus dem Bundeszentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.

Führungszeugnis für eine Behörde

Wenn das Führungszeugnis für eine Behörde benötigt wird, muss der genaue Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde auf dem Antrag vermerkt werden. Das Führungszeugnis wird dann direkt dorthin gesandt.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sind (z. B. Schule, Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die für die Prüfung der Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind. Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch im Erwachsenenbereich verlangt werden (z.B. in bestimmten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige). In diesem Fall werden Sie von Ihrem Arbeitgeber informiert. Für den Antrag benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle, bei dem Sie das erweiterte Führungszeugnis vorlegen müssen.

Das Führungszeugnis können Sie im Rathaus am ZOB beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Zur Beantragung ist ein Ausweisdokument, und
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen.

Kosten:

  • 13,00 Euro

Termin: