Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Natürliche Person
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Dazu zählen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Strafgerichtliche Verurteilungen
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, z.B. Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Juristische Person
Die Ausstellung des Gewerbezentralregisters erfolgt beim Bundesamt für Justiz. Es enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Dazu zählen:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Strafgerichtliche Verurteilungen
Der Antrag muss persönlich in Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Der Antrag kann grundsätzlich nur an die juristische Person oder Personenvereinigung gesandt werden.