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Passwesen

Reisepass

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Innerhalb der Europäischen Union und in viele Urlaubsländer genügt für Deutsche die Vorlage eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses.

Einen Reisepass für Minderjährige dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag und eine Kopie seines Ausweises bzw. Reisepasses des anderen Elternteils vorlegt.

Gültigkeit Reisepass

Bei Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen/Erfordernisse:

  • Die betreffende Person
  • Geburts-/Heiratsurkunde (Originale)
  • aktuelles Ausweis-/Reisedokument
  • 1 neues biometrisches Lichtbild; (gebührenpflichtiger Selbstbedienungsfotoautomat im Rathaus am ZOB vorhanden, zusätzliche Kosten 7€)
  • Bei Kindern unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil erforderlich.
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile + Ausweisdokumente der Eltern
  • Sorgerechtsurteil oder aktuelle Negativbescheinigung (Originale)

Achtung: Ist Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland bzw. Bamberg nicht der Hauptwohnsitz, ist unbedingt eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns notwendig!


Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, kann der Antrag ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten gestellt werden.
Auch für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Personalausweises möglich. Hier ist jedoch die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburts-/Heiratsurkunde (Originale!)
  • aktuelles Ausweis-/Reisedokument
  • 1 neues biometrisches Lichtbild; (gebührenpflichtiger Selbstbedienungsfotoautomat im Rathaus am ZOB vorhanden, zusätzliche Kosten 7€)
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil erforderlich.
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile + Ausweisdokumente der Eltern
  • Sorgerechturteil oder aktuelle Negativbescheinigung (Originale)

Gültigkeit Personalausweis

Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
Vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig