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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bamberg 

Seit März 2024 ist der Kommunale Ordnungsdienst auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtgebiet Bamberg unterwegs. Das Büro finden Sie im Ämtergebäude in der Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg (ehemaliges EON-Hochhaus) im 5. OG.

Der Kommunale Ordnungsdienst ist Ansprechpartner für die Bürgerschaft und erkennt frühzeitig sich abzeichnende Fehlentwicklungen. Zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls zeigt der KOD regelmäßig Präsenz. Der KOD klärt die Bevölkerung über geltendes Stadtrecht auf und vermittelt notwendige Informationen.

Der Kommunale Ordnungsdienst ermittelt auch für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe.  Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen leitet der KOD Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der Innendienst nimmt zudem Beschwerden der Bürgerschaft entgegen.

Die häufigsten Kontroll- und Einsatzschwerpunkte sind:

Stadtgebiet:

  • Kontrolle des Taubenfütterungsverbotes
  • Unterbindung des sog. „Wildpinkelns“
  • Unterbindung von Trinkgelagen oder Feierlichkeiten im öffentlichen Raum
  • Im öffentlichen Bereich werden festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet und weitergeleitet.

Innenstadtbereich:

  • Hilfestellungen & Hilfeleistungen für Bürgerinnen & Bürger
  • Überprüfung von Sondernutzungen hinsichtlich Bestuhlung von Gastronomiebetrieben
  • Überprüfung von Sondernutzungen hinsichtlich Straßenmusik
  • Überprüfung von Sondernutzungen hinsichtlich von Werbeständen
  • Kontrolle unerlaubtes Betteln im öffentlichen Raum (sog. Aggressives Betteln)

Hundehaltung:

  • Überprüfung der Hundeanleinpflicht
  • Kontrolle der Einhaltung von Hundeverbotszonen
  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Hundekot durch Hundehalter
  • Überprüfung der Hundesteuerpflicht und Tragen der Steuermarke

Grünanlagen und Spielplätze:

  • Kontrolle des Grillgeschehens, Grillzonen und Verbotszonen für offenes Feuer
  • Feststellungen von Lagern und unerlaubtem Übernachten
  • Kontrolle der Einhaltung von Fütterungsverboten bei Wildtieren
  • Kontrollen zur Einhaltung des Lärmschutzes (z. B. unangemeldete Veranstaltungen, Trinkgelage, Musikverstärker)
  • Feststellungen von Verunreinigungen oder Beschädigungen und Veranlassung zur Beseitigung
  • Vorgehen gegen unerlaubten Alkoholgenuss in Grünanlagen insb. Auf Spielplätzen
  • Überwachung des Rauchverbotes auf Spielplätzen
  • Vorgehen gegen missbräuchliches Benutzen von Grünanlagen

Sauberkeit und Ordnung:

  • Feststellung von Müllablagerungen und Veranlassung der Beseitigung
  • Kontrolle und Überwachung von bekannten Ablagerungsplätzen
  • Aufnahme und Überwachung von Fahrzeugen ohne Zulassung oder Schrottfahrzeugen
  • Feststellung und Weitergabe von Fund- und Schrottfahrrädern

Die Einsatzschwerpunkte ergeben sich aufgrund von Bürgerbeschwerden, der Zusammenarbeit mit den städtischen Dienststellen sowie der Polizei.