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Inhalt

Versammlungen

Allgemeines / Voraussetzungen

Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist. Die Verfassung gewährt jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und an solchen teilzunehmen. Deshalb ist weder für die Veranstaltung noch für die Teilnahme an einer Versammlung eine Erlaubnis der Behörde erforderlich.

Anzeigepflicht

Öffentliche Versammlungen unter freien Himmel finden auf öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen statt, weshalb nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz (BayVersG) der zuständen Behörde vorbehalten bleiben muss, etwa zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, von Teilnehmern am allgemeinen Straßenverkehr u.w., Regelungen zu treffen. Voraussetzung dafür ist die Information über eine geplante Versammlung in Form einer Anzeige. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine gesetzliche Anzeige- und Mitteilungspflicht besteht! Bitte verwenden Sie hierfür das/die nebenstehenden Formular/e.

Wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir klären können, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Aufgrund von Bauarbeiten oder anderen bereits angemeldeten Versammlungen kann es passieren, dass manche Örtlichkeiten belegt sind und daher von Ihnen nicht genutzt werden können. In diesem Fall werden wir uns bemühen, mit Ihnen gemeinsam einen alternativen Standort für Ihre Versammlung zu finden.

Fristen

Versammlungen unter freien Himmel sind 48 Stunden vor deren öffentlicher Bekanntgabe - nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn - anzuzeigen. Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht. Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis (klassisch: Werbung). Nur wenn Sie uns frühzeitig über die Einzelheiten der geplanten Versammlung informieren, können wir alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig treffen (z.B. Verkehrsumleitungen regeln, Haltverbote anordnen, Verfügbarkeit der Örtlichkeit prüfen etc.). Für sogenannte Eil- und Spontanversammlungen gelten besondere Regelungen.

Mindestangaben / Ausfüllhinweise

In der Anzeige sind mindestens folgende Daten anzugeben:

  • Ort der Versammlung, ggf. Wegstrecke - der Streckenverlauf bei sich fortbewegenden Versammlungen ist vollständig anzugeben, das heißt alle durch die Versammlung berührten Straßen bzw. Plätze sind in der Anzeige aufzuführen
  • Zeitpunkt der Versammlung / Datum und Uhrzeit des vorgesehenen Beginns und Endes der Versammlung
  • Versammlungsthema / Anlass der Versammlung
  • Veranstalter und Leiter der Versammlung mit ihren persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsname und Anschrift)

Die nachstehenden, grds. freiwilligen Angaben erleichtern eine unbürokratische Vorbereitung Ihrer Versammlung, können unnötige Beschränkungen zu Ihren Lasten vermeiden und ersparen Rückfragen unsererseits. Mit ihnen lässt sich z.B. abschätzen, ob und in welchem Umfang Verkehrsregelungen und andere Maßnahmen erforderlich sind. Die telefonische Erreichbarkeit kann Ihnen oftmals zeitintensiven Mailverkehr ersparen und das Verfahren beschleunigen. Um Sie bestmöglich beraten zu können, raten wir Ihnen, zusätzlich zu o.g. Mindestangaben folgende Daten anzugeben/das gesamte Formular auszufüllen:

  • Telefonische Erreichbarkeit(en), E-Mail-Adresse(n)
  • Erwartete Teilnehmerzahl
  • Kundgebungs- und Versammlungshilfsmittel (z.B. Bühne(n), Fahrzeug(e), Megaphon(e), Plakat(e), Banner, Lautsprecheranlage(n) etc.)
  • Vorgesehene Anzahl von Ordnern

Das ausgefüllte Anzeigeformular senden Sie bitte an nebenstehende Adresse, gerne auch (vorab) per Mail. Sollten Ihrerseits Rückfragen bestehen, könne Sie uns gerne kontaktieren.