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Veranstaltungen

Veranstaltungen anmelden: So wird’s gemacht

Sie planen eine Veranstaltung im Stadtgebiet Bamberg? Dann sollten Sie diese so früh wie möglich im Ordnungsamt der Stadt Bamberg anmelden. Alles was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.


Warum müssen Sie öffentliche Veranstaltungen anmelden?

Die Anmeldungspflicht öffentlicher Veranstaltungen dient zum einen der Sicherheit und liegt zum anderen in Ihrem Interesse. Egal ob auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum – als Veranstalter eines öffentlichen Ereignisses sind Sie verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher, Mitarbeiter, Nachbarn und Öffentlichkeit. Damit dabei nichts schiefgeht, erhalten Sie Unterstützung von der öffentlichen Verwaltung. Zum Beispiel schaltet das Ordnungsamt ab einer Teilnehmerzahl von 400 Personen automatisch die Feuerwehr ein.

Darüber hinaus gilt eine Genehmigung als Art Versicherung für die Durchführung Ihrer Aktion. Was für Sie und Ihre Gäste eine tolle Sache ist, kann für die Nachbarn schnell zur Belästigung werden. Mit einer Genehmigung liegen Sie auf der sicheren Seite. Sie können Ihre Veranstaltung wie geplant (und genehmigt) durchführen, ohne dass andere Personen den Abbruch herbeiführen können. Eventuell erhalten Sie sogar eine Sperrstundenverkürzung. Das heißt, Ihre Veranstaltung darf dann über die gewöhnliche Sperrzeit hinaus andauern.

Für einen geordneten Verlauf der Veranstaltung kann die Behörde besondere Auflagen erteilen (zum Beispiel Brandschutz, Lärmschutz, Sanitäter, Lebensmittelhygiene).

Außerdem gibt es Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Behörde erlaubt (nicht nur angemeldet) werden müssen. Die Erlaubnispflicht müssen Sie in diesen Fällen beachten:

  • wenn die Anmeldefrist von mindestens einer Woche nicht eingehalten wurde
  • bei allen motorsportlichen Veranstaltungen
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucher*innen (ausgenommen der Veranstaltungsort hat eine Zulassung für die Besucherzahl)

Formelles Sicherheitskonzept:

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.

Abgabe von Speisen und Getränken:

Für die Abgabe von Speisen und Getränken kann zusätzlich eine gastronomische Erlaubnis (vorübergehende Gaststättenerlaubnis) notwendig sein.

Aufbauten/Podien:

Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sogenannte "fliegende Bauten" (Bude, Zelt, Bühne) müssen Sie vorher der Bauaufsichtsbehörde melden. Dies gilt nicht für unbedeutende fliegende Bauten unter 75 Quadratmeter Fläche und unter fünf Meter Höhe, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht

Zur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Bitte beachten Sie, dass in Bamberg bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund Einwegverbot herrscht.

Welche Veranstaltungen müssen Sie anmelden?

Für eine kleine Party im privaten Rahmen benötigen Sie in der Regel keine Genehmigung. Erst wenn Sie ein öffentliches Ereignis planen, müssen Sie je nach Vorhaben einige Behörden über die Aktion informieren.

Doch wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich? Sobald der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist oder sich die Teilnehmer untereinander bzw. zum Veranstalter nicht verbunden fühlen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein öffentliches Event handelt.

Die Anzahl der Teilnehmer ist als Hinweis über die Art der Veranstaltung zu werten. Ab einer Größenordnung von etwa 100 Personen wird es schwierig, noch von einem privaten Ereignis zu reden. Doch nichts ist unmöglich. Gerichte haben bereits türkische Hochzeiten mit über 800 Besuchern als privat anerkannt. Schließlich ist diese Teilnehmerzahl nicht unüblich für solche Veranstaltungen.

Auch wer eine nicht-öffentliche/private Veranstaltung im Freien auf Privatgrund organisieren will, muss die Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen anmelden. Dazu empfehlen wir im Einzelfall beim Ordnungsamt der Stadt Bamberg telefonisch oder per E-Mail nachzufragen.

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Sie planen ein öffentliches Ereignis auf einem Gelände, das jedem Bürger frei zugänglich ist oder von der Stadtverwaltung bewirtschaftet und unterhalten wird?

Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Zudem müssen Sie vor der Anmeldung zahlreiche Details klären.

Die Behörden verlangen auf jeden Fall folgende Angaben:

  • Beeinflusst die Veranstaltung den öffentlichen Verkehrsraum?
  • Möchten Sie eine Straße bzw. einen Straßenabschnitt benutzen?
  • Planen Sie die Nutzung fliegender Bauten (zum Beispiel Zelte, Tribünen oder Fahrgeschäfte)?
  • Welche Unterhaltungsangebote sind vorgesehen (Künstler, Feuerwerk, Sky-Beamer)?
  • Wollen Sie Speisen und Getränke ausschenken?
  • Kommen Jugendliche zu Ihrer Veranstaltung?
  • Wie möchten Sie für die Veranstaltung werben?
  • Wie möchten Sie die Sicherheit während des Ereignisses gewährleisten? Haben Sie ein Sicherheitskonzept entwickelt?
  • Besteht die Gefahr der Lärmbelästigung? Wie planen Sie die Anwohner zu informieren?

All diese Fragen sind wichtig, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Events zu garantieren.

Sondernutzungserlaubnis

Bei Veranstaltungen, für die Sie keine Veranstaltungserlaubnis brauchen, kann trotzdem eine Sondernutzungserlaubnis notwendig sein.

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist bei der Stadt Bamberg, Straßenverkehrsamt zu beantragen.

Kontakt

Straßenverkehrsamt

Veranstaltungen auf einer städtischen Grünanlage, in einem Park oder Wald

Planen Sie eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage, in einem Park oder Wald, dann benötigen Sie eine Nutzungsvereinbarung.

Die Erteilung einer Nutzungsvereinbarung ist beim BS zu beantragen:

Kontakt

Herr Dipl.-Ing. Michael Böhm
Abteilung Grünanlagen und Friedhöfe
Gartenwesen, Schadensfälle
Hallstadter Straße 28
96052 Bamberg

Öffentliche Veranstaltungen auf einem Privatgelände

Auch bei öffentlichen Veranstaltungen auf einem Privatgelände sind Sie als Veranstalter für die Sicherheit Ihrer Gäste und der Öffentlichkeit zuständig. Häufig sind dafür die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung zu beachten. Diese ist in Deutschland länderspezifisch geregelt. Unter anderem enthält sie Anforderungen an den Brandschutz und Besonderheiten bei der Gebäudeausrüstung. Die Straßenverkehrsordnung ist für Aktionen auf privaten Grundstücken nicht anwendbar. Dennoch besteht eine Anzeigenpflicht bei der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn sich Ihr Event auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirkt. Das ist häufig der Fall, wenn Sie etliche Parkplätze benötigen oder die Anfahrt Ihrer Gäste Verkehrsstaus erzeugt.