Verwaltung und Vollzug
für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Futtermittel
Für die benannten Bereiche im Sachgebiet 300 -Verbraucherschutz- übernehmen wir die Bearbeitung bzw. die Vollzugsaufgaben und sorgen somit für die Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.
Der Vollzug basiert auf einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, darunter:
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- TierSchG (Tierschutzgesetz)
- Verordnungen der Europäischen Union im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen im Sachgebiet soll eine effektive Überwachung und schnelle Reaktion bei Verstößen gewährleistet werden.