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Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025

Briefwahlunterlagen auch online beantragen - Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt - Wahlamt im Rathaus Maxplatz in der früheren Infothek

  • Ab dem 29. Januar 2025 werden allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Mit dieser können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
  • Die Stimmzettel werden der Stadt Bamberg voraussichtlich am 7. Februar geliefert werden. Erst dann ist die Ausgabe wie auch der postalische Versand von Wahlunterlagen möglich.

Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8b) in der früheren Infothek.

Neben den übrigen Eingängen ist ein barrierefreier Zugang an der Fleischstraße sowie im Innenhof eingerichtet.

Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag bis Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag, 08:00 - 13:00 Uhr

Mitzubringen sind:

  • die Wahlbenachrichtigung und
  • ein amtliches Ausweisdokument.
  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen will, benötigt dazu eine Vollmacht. Hier findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ein geeigneter Vordruck. In der Wahlamtsgeschäftsstelle kann auch vor Ort gewählt werden, sodass der Postweg entfällt.

Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. So können Briefwahlunterlagen auch ganz bequem digital vom Smartphone aus beantragt werden. Auch ohne den QR-Code kann diese Möglichkeit genutzt werden:


Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag bis spätestens 17. Februar 2025 gestellt sein muss, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 23. Februar 2025 sicherzustellen.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich ist.