Vorsorge für den Todesfall
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie im voraus schriftlich für den Fall einer eigenen Ent-scheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen. Verlieren Sie dann tatsächlich Ihre Entscheidungsfähigkeit, kann mit Hilfe der Patientenverfügung auf Ihren Willen, hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme, geschlossen werden. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Für die Formulierung einer Patientenverfügung gibt es mittlerweile viele Muster von entsprechenden Institutionen und Verbänden und Betreuungsvereinen. Auch bei den Betreuungsstellen im Stadtgebiet können Sie Informationsmaterial erhalten. Es ist auch empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Die Abfassung dieser Willenserklärung bedarf der schriftlichen Form und muss mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen sein. In Detailfragen können Sie sich auch gerne direkt an die Hospiz-Akademie Bamberg wenden.