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Inhalt

Jugendschutz

Inhalt und Ziele

Der Jugendschutz hat Gefährdungen und Risiken im Blick, die jungen Menschen auf dem Weg des Erwachsenwerdens nicht immer zuzumuten sind. Primär handelt es sich um Gefährdungen, die in der Öffentlichkeit auftreten. Zur Vermeidung dieser negativen Einflüsse sollen vielfältige rechtliche Regelungen, erzieherische Konzepte und sozialstrukturelle Maßnahmen beitragen.

Der präventive Jugendschutz umfasst in erster Linie fördernde, erzieherische Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Multiplikatoren. Die Maßnahmen haben das Ziel die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, so dass sie mit Gefährdungen kompetenter umgehen können. Erwachsene müssen Risiken erkennen, einschätzen und abwehren. Dazu sollen sie sensibilisiert werden.

Aufgabe des gesetzlich intervenierenden Jugendschutzes ist die Setzung und Durchsetzung von Ge- und Verboten gegenüber erwachsenen Personen, Betrieben und Organisationen, die durch ihr Handeln Minderjährige gefährden können, mittels informationsgebender oder restriktiver Maßnahmen.

Aufgabenbereiche

  • Information und Beratung zu Jugendschutzthemen
  • Erstellung von Informationsmaterialien
  • Durchführung von Projekten und Veranstaltungen überwiegend in den Bereichen Sucht- und Gewaltprävention sowie Medienpädagogik
  • Stellungnahmen zu lokalen, jugendgefährdenden Entwicklungen
  • Durchführung von punktuellen Kontrollen und Testkäufen
  • Erteilung von Auflagen und Bescheiden nach dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz zum Download finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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