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Inhalt

Pflegekinderdienst

Pflegefamilien nehmen Kinder in ihrem Haushalt auf, wenn die leiblichen Eltern vorübergehend oder auf Dauer ihr Kind nicht selbst versorgen, erziehen und fördern können.
Gesetzliche Grundlagen sind die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß §§27, 33 SGB VIII.en.

Es gibt verschiedene Formen der Familienpflege

Die Vollzeitpflege, bei der der Lebensmittelpunkt der Kinder die Pflegefamilie ist. Die Hilfe wird abhängig vom Bedarf, im Einzelfall als befristete Hilfe bis zu einer möglichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder als Hilfe bis zur Verselbständigung erbracht.

Die Kurzzeitpflege ist eine Unterbringung für bis zu zwölf Wochen. Das kann notwendig werden, wenn beispielsweise eine alleinerziehende Mutter ins Krankenhaus oder zur Kur muss.

Die Bereitschaftspflege stellt die Aufnahme von Kindern aus akuten Krisensituationen sicher. Sie bietet eine vorübergehende Unterbringung, bis eine geeignete Perspektive für das Kind gefunden ist. Dies kann die Rückkehr zu den leiblichen Eltern oder bei Bedarf die Einleitung einer längerfristigen Hilfe sein.

Ein Kind mit zwei Familien begleiten

Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien, Sie als Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie. Dies stellt bei einem Pflegeverhältnis besondere Herausforderungen an Sie als Pflegeeltern.  Das Kind soll Vertrauen zu Ihnen aufbauen und sich in seine neue Umgebung einleben. Es muss mit seinen Gefühlen für seine leiblichen Eltern zurechtkommen. Zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern, darf zum Wohl des Kindes, keine Konkurrenzbeziehung entstehen, da dies beim Kind zu einem Loyalitätskonflikt führen kann.

 

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes erstrecken sich auf Klärung rechtlicher und finanzieller Fragen insbesondere im Hinblick auf die Pfleggeldrichtlinien der Stadt Bamberg. Sie beinhaltet die Eignungsfeststellung der Pflegebewerber, die Vermittlung des Kindes in eine geeignete Pflegefamilie, Begleitung der Integration des Pflegekindes in der Pflegefamilie und Unterstützung des Pflegeverhältnisses hinsichtlich Erziehung und Entwicklung des Pflegekindes, Koordination und Durchführung von Umgangskontakten des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern und ggf. Geschwistern, Koordinierung der Hilfeplanung, Förderung der Beziehungen des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie sowie deren Erziehungsbedingungen sowie Unterstützung bei einer möglichen Rückführung des Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie.

Das Stadtjugendamt Bamberg sucht Sie als Pflegefamilie!

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Pflegeperson

Kinder spielen für Sie eine wichtige Rolle. Sie wollen ein Kind bei seiner Entwicklung begleiten, ihm ein zu Hause geben und es in Ihre Familie aufnehmen.

Pflegeeltern sollen einem Kind Verständnis, Liebe und Geborgenheit geben, die es für seine Entwicklung braucht. Sie sollen die Lebensgeschichte des Kindes und die daraus resultierenden Bedürfnisse und auch Probleme erkennen und akzeptieren.

Diese Aufgabe ist sehr verantwortungsvoll und stellt besondere Anforderungen.

Als Pflegeeltern sollten Sie  

  • Freude im Umgang mit Kindern haben und es bei seiner Entwicklung begleiten wollen
  • Liebe und Geborgenheit geben können
  • gesund und belastbar sein
  • über geregelte Einkommensverhältnisse verfügen
  • keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis haben
  • über ausreichend Raum zum Wohnen und Spielen verfügen
  • genügend Zeit haben, um sich dem Pflegekind widmen zu können
  • über Geduld und Einfühlungsvermögen verfügen
  • bereit sein, auch schwierige Situationen mit dem Pflegekind zu bewältigen
  • Kooperationsbereitschaft mit den leiblichen Eltern und dem Stadtjugendamt Bamberg