Bauleitplanung
Mit den Mitteln der Bauleitplanung soll die nachhaltige städtebauliche Entwicklung jeder Kommune gewährleistet werden, mit der eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden.
Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, ist die Gemeinde verpflichtet Bauleitpläne aufzustellen, dabei ist den Zielen der Raumordnung Rechnung zu tragen.
Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.
Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne ist die Kommune in ihrer Entscheidungshoheit - in Bamberg erfolgt diese Entscheidung durch das Stadtratsgremium - verpflichtet die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.