Kirchenaustritt
Austritt beim Standesamt Bamberg
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei mehreren Wohnsitzen können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten.
Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor. Für den Austritt benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Austrittserklärung
Damit Ihre schriftliche Erklärung über den Kirchenaustritt wirksam werden kann, muss Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt werden. Senden Sie Ihre beglaubigte Austrittserklärung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Kirchenaustritt von Kindern
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr nocht nicht vollendet haben, können nur die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Gegebenenfalls müssen Sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen. Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung persönlich zustimmen. Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung nur persönlich abgeben. Die Eltern müssen der Erklärung nicht mehr zustimmen.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35,- Euro. Sie können die Gebühren in bar oder mit EC-Karte beim Standesamt begleichen.
Kirchensteuerpflicht/Lohnsteuerkarte
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre Austrittserklärung wirksam geworden ist. Nach Ihrer Austrittserklärung können Sie Ihre Lohnsteuerkarte beim Einwohnermeldeamt ändern lassen.