Bei einer Sterbefallbeurkundung notwendige Unterlagen
- Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden.
- Für ausländische Urkunden, die nicht mehrsprachig ausgestellt sind, benötigen wir eine Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher.
- In besonderen Fällen können weitere Urkunden erforderlich sein.
Für alle Angehörigen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister
Zusätzlich für verheiratete Angehörige
- Eheurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- eine ausländische Heiratsurkunde, mit Übersetzung und einem Nachweis der aktuellen Namensführung
Zusätzlich für den ledigen Vater
- eine beglaubigte Ablichtung der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
- eine beglaubigte Ablichtung der Sorgeerklärung (nur wenn diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)
Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Angehörige
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung
- bei einer Eheschließung oder Scheidung im Ausland setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt Bamberg in Verbindung
- eine beglaubigte Ablichtung der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
- eine beglaubigte Ablichtung der Sorgerechtserklärung (nur wenn diese bereits beim Jugendamt abgegeben wurde)
Zusätzlich für Spätaussiedler
- Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- Registrierschein
- Aufnahmebescheid
- Bescheinigung über die aktuelle Namensführung