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Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen (gilt für alle Straßen(teile) - Gehwege, Radwege, Fahrbahnen, Plätze, Fußgängerzonen, ...) mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.

Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Beantragung

Der Veranstalter sendet uns den Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu. Bei größeren Veranstaltungen (mit großem Aufwand und Sperrungen) wird mehr Vorlaufzeit benötigt (mind. 3 Monate).

Eine der Veranstaltung entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung ist dem Antrag beizufügen (Bestätigung der Versicherungspolice).

Gebühren

Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Art, Dauer und Größe der Veranstaltung. Sie liegt zwischen 35,00 und 2.300,00 Euro.

Außerdem muss der Veranstalter für die Kosten der Sperrungen (Beschilderung) aufkommen.