Ausnahmegenehmigung für Bewohner
Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz parken zu können, wird ein Parkausweis (Parklizenz) benötigt.
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:
- Hauptwohnsitz muss in einem Lizenzgebiet sein
- Keine private Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen
- das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein
Falls er nicht selbst der Fahrzeughalter ist, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er überwiegend das Fahrzeug nutzt. Der Fahrzeughalter darf nur ein Familienmitglied sein (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister). Bei Nutzung eines Firmenwagens erbitten wir Rücksprache mit den Sachbearbeitern der Verkehrsbehörde - Parklizenzierung.
Außerdem:
Mitglieder einer Car Sharing Organisation können einen Parkausweis für das Lizenzgebiet beantragen, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Beantragung
Es besteht die Möglichkeit einer Beantragung per E-Mail, Post, Fax über den Onlinedienst (siehe Randspalte).
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ausgefüllter Antrag
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zusätzlich bei nicht eigenem Fahrzeug:
- Halterbestätigung (Dienstfahrzeug/ Verwandter): Beleg, dass das Fahrzeug überwiegend, dauerhaft und privat genutzt wird.
- Zusätzlich, wenn ein Beauftragter den Ausweis abholen möchte, eine Vollmacht.
Kosten
Die Gebühr beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises 30,70 € jährlich.
Für eine Kennzeichenänderung fallen 5,-- € an. Für Ersatzausstellung, bei Verlust oder bei Umzug in ein anderes Lizenzgebiet werden 10,--€ fällig.
Gültigkeit
Der Ausweis gilt ab dem Tag der Ausstellung.
Bei Ersterteilung hat der Bewohnerausweis bis zum Ende des im jeweiligen Lizenzgebiet festgelegten Zeitraumes Gültigkeit, längstens 1 Jahr.