Zentrale Bußgeldstelle
Die zentrale Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes ist zuständig für:
- Verstöße gegen das Meldegesetz
- Personalausweisgesetz
- Schulversäumnisse
- Gaststättengesetz
- Waffen-, Abfall- und Jugendschutzgesetz
- Anschlags-/ Plakatierungs- und Lärmschutzverordnung
- Bayerische Bauordnung
Einsprüche gegen erlassene Bußgeldbescheide sind schriftlich möglich.
Für Parkverstöße wenden Sie sich bitte an den Parküberwachungsdienst.