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Inhalt

Zentrale Bußgeldstelle

Die zentrale Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes ist zuständig für:

  • Verstöße gegen das Meldegesetz
  • Personalausweisgesetz
  • Schulversäumnisse
  • Gaststättengesetz
  • Waffen-, Abfall- und Jugendschutzgesetz
  • Anschlags-/ Plakatierungs- und Lärmschutzverordnung
  • Bayerische Bauordnung

Hinweis:

  • Einsprüche gegen erlassene Bußgeldbescheide sind schriftlich möglich.
  • Für Parkverstöße wenden Sie sich bitte an den Parküberwachungsdienst