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Inhalt

Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

Verwendung

Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrt – nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge.

Gültigkeit

5 Tage (gültig ab Tag der Antragstellung). Nur gültig innerhalb des Bundesgebietes. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis durch Vorlage der
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
    • Datenbestätigung des Herstellers
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gem. § 21 StVZO der § 13 EG-FGV
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Fahrzeugschein, Prüfbericht)
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters bzw.

Zusätzlich bei Firmen

  • Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person
  • bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Gesellschaftern der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. Sofern keine Alleinvertretungsbefugnis für den benannten Vertreter vorliegt, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR

Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen sind Kopien des o. . Dokumente ausreichend.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht persönlich, sondern über einen Beauftragten anmelden, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht. Der Beauftragte muss neben seinem, den Personalausweis des Vollmachtgebers vorlegen. Wenn das Kraftfahrzeug auf den Namen eines Minderjährigen zugelassen werden soll (noch nicht 18 Jahre alt), muss die Einwilligung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden.