"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt

Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer / Sepa-Lastschriftmandat

Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer lag bisher bei den Landesfinanzbehörden, sozusagen bei den örtlichen Finanzbehörden.Voraussichtlich ab Mai 2014 übernimmt die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.

Ab 01.02.2014 ist es zwingend erforderlich, dass für eine Fahrzeugzulassung die Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Kombimandats muss vollständig ausgefüllt sein und bei der Zulassungsbehörde im Original vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass beide Unterschriftsfelder des Vordruckes zu befüllen sind.

  • Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    SEPA-Lastschriftmandat

Die bisherige Einzugsermächtigung reicht dafür nicht mehr aus. Eine Kombination aus Vollmacht und Einzugsermächtigung, wie bisher, wird es zukünftig nicht mehr geben.

Näheres zur aktuellen Kraftfahrzeugsteuer erfahren Sie auf den Seiten der Zollverwaltung.