Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen im Bereich der Bürgeranliegen der Stadt Bamberg.
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Ideen, Mitteilungen, Lob und Verbesserungsvorschläge.
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- Jede Meldung wird auf direktem Weg an die zuständige Dienststelle weitergeleitet und bearbeitet. Die Rückmeldung dazu, wird hier bei den Bürgeranliegen angezeigt und kann jederzeit nachgelesen werden.
- Bei persönlichen Fragen, die nicht von allgemeinem Interesse sind, können Sie auch direkt eine E-Mail an buergeranliegen@stadt.bamberg.de senden
- Selbstverständlich können sich auch Kinder und Jugendliche hier an die Stadt Bamberg oder an den Oberbürgermeister wenden. Um es besonders einfach zu machen, haben wir eine spezielle Kategorie "Kinder und Jugendliche" eingerichtet. Egal um was es geht, wir leiten die Anfrage an den richtigen Ansprechpartner weiter.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Anhänger dauerhaft abgestellt
Artur-Landgraf-Straße, 96049 Bamberg
Dieser Anhänger steht leider seit mehr als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am gleichen Parkplatz ohne bewegt worden zu sein. Er wurde scheinbar bewusst für längere Zeit abgestellt, da sogar die Deichsel abgedeckt wurde. Zudem blockiert er gleich zwei Parkplätze, da er über 3 Meter vom Ende der Parkbucht abgestellt wurde. Leider werden in der Artur-Landgraf-Straße wiederholt Anhänger und auch Wohnmobile über längere Zeit geparkt. Die Eigentümer sind keine direkten Anwohner, da sie zumeist von separaten Autos abgeholt werden. Dadurch werden immer mehr Parkplätze für die Anwohner blockiert.
Kategorie: Parkplatz
Bearbeitung
24.01.2023 15:02Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verkehrsbehörde wurde informiert und um Prüfung gebeten. Gemäß der 3b StVO dürfen Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Wird also nur einen Anhänger abgestellt ohne das entsprechende Zugfahrzeug , ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Der PÜD kann maximal die Parkdauer erfassen und nach Ablauf von zwei Wochen verwarnen. Die Entfernung des Anhängers obliegt nicht dem PÜD. Sollte jemand allerdings weil der Bereich ggf. nicht ständig vom PÜD überwacht wird den Parkverstoß selbst zur Anzeige bringen wollen, so wäre dies auch möglich, sofern sich die Person als Zeuge zur Verfügung stellt.